2 Wochenenden
07.07.-09.07. und 21.07.-23.07.
Fr: 16:00-20:00 Uhr, Sa: 09:00-16:30, So: 09:00-16:30
2 Wochenenden
07.07.-09.07. und 21.07.-23.07.
Fr: 16:00-20:00 Uhr, Sa: 09:00-16:30, So: 09:00-16:30
Wer ausbilden möchte, muss seine berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Ausbildereignungsprüfung (AEVO), auch AdA-Schein, nachweisen.
Die Ausbildung von Fachkräften ist eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die einen großen Anteil unserer Wirtschaftsleistung erbringen, profitieren von gut ausgebildeten Nachwuchskräften.
Mit unserem Weiterbildungsangebot wirst Du auf die komplexe Rolle eine:r Ausbilder:in im Dualen System der beruflichen Bildung optimal vorbereitet. Die Tätigkeit als Ausbilder:in setzt u. a. pädagogische Fähigkeiten und Kenntnisse von rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen voraus.
Durch die Qualifikation nach der Ausbildereignungsverordnung weist Du gegenüber der für dich zuständigen Kammer diese Eignung nach. Außerdem gilt diese als eine berufspädagogische Grundqualifikation, mit der Du in vielen Bereichen der Aus-und Weiterbildung pädagogisch tätig sein kannst.
Es gibt keine formellen Voraussetzungen für die Prüfungszulassung. Um aber nach einer erfolgreichen Prüfung als Ausbilder:in tätig werden zu können, musst Du eine abgeschlossene Ausbildung und/ oder Berufserfahrung in dem Beruf, in dem Du ausbilden möchtest, nachweisen.
Zielgruppe dieser Weiterbildung sind Mitarbeiter:innen aller Wirtschaftsbereiche, die als Ausbilder:in und/ oder Meister:in tätig werden möchten.
Diese Weiterbildung schließt mit einer Prüfung vor der Handelskammer Hamburg ab. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird der Abschluss und die Qualifikation nachgewiesen durch:
Ein Prüfungszeugnis der Handelskammer Hamburg
Ein Zertifikat von der Akademie für Beruf und Karriere
Die schriftliche Prüfung ist prinzipiell unabhängig vom Kurs und könnte auch später abgelegt werden. Der Termin für die praktische Prüfung wird von der Handelskammer Hamburg kurzfristig festgelegt. Bitte stelle rechtzeitig den Antrag auf die Prüfungszulassung. Bei der Handelskammer Hamburg gilt eine Frist von vier Wochen vor der Prüfung.
Die Kursgebühr für diese Weiterbildung beträgt 590,00 Euro, inkl. aller Lernmaterialien. Hinzu kommt die Prüfungsgebühr, die bei der Handelskammer Hamburg entrichtet werden muss (zurzeit 193,00 Euro).
Eine Förderung durch den Weiterbildungsbonus ist möglich.
www.weiterbildungsbonus.net
Hast Du noch weitere Fragen zu Finanzierungs- oder Förderungsmöglichkeiten? Unser Beratungsteam steht dir gerne zur Seite.