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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Privatkunden –

1) Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschlossene Teilnahmeverträge zwischen der ABK Akademie für Beruf und Karriere, Hammer Steindamm 40-44, 22089 Hamburg (im Folgenden: „ABK“) und Privat-kunden (Verbraucher). Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

2) Vertragsschluss

Das Vertragsverhältnis kommt durch Unterzeichnung des Teilnahmevertrags zustande. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde bzw. die Kundin diese AGB an.

3) Voraussetzungen der Teilnahme

Die Teilnahme an den Lehrgängen ist allen Bildungsinteressenten grundsätzlich möglich. Ein Anspruch auf Teil-nahme besteht jedoch nicht. Die ABK entscheidet über die Lehrgangsteilnahme nach eigenem Ermessen.
Sind bei abschlussorientierten Lehrgängen bestimmte Voraussetzungen zur Prüfungszulassung zu erfüllen, sind diese von dem Kunden bzw. der Kundin selbständig zu prüfen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor und nimmt der Kunde bzw. die Kundin dennoch an dem Lehrgang teil, entbindet dies nicht von der Zahlung der Lehrgangs-kosten.


4) Rechte und Pflichten der Kunden

Der Kunde bzw. die Kundin hat regelmäßig an allen Unterrichtsstunden teilzunehmen. Der Kunde bzw. die Kundin ist verpflichtet, die Anweisungen und Hinweise des pädagogischen Personals zu beachten.
Der Kunde bzw. die Kundin hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Dozenten/Raum/Lehrmethode.


5) Lehrgangskosten/Zahlungsbedingungen

Die Lehrgangskosten umfassen alle anlässlich der Maßnahmedurchführung entstehenden Kosten.
Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Soweit im Teilnahmevertrag nicht anders vereinbart und keine anderslautende Ratenzahlungsvereinbarung be-steht, sind die Lehrgangskosten monatlich im Voraus zu der im Teilnahmevertrag festgelegten Fälligkeit unter Angabe von Lehrgangsnummer und -namen auf das Konto der ABK zu entrichten.


6) Bescheinigungen

Die ABK stellt dem Kunden bzw. der Kundin auf Wunsch einen Nachweis über die Teilnahme aus. Sie enthält Angaben über Art, Dauer und Ziel/Inhalte der Qualifizierung.
Für Lehrgänge mit internen Abschlüssen wird ein Zertifikat erstellt. Dieses enthält Titel der Veranstaltung, Inhalte, Zeitraum und Anzahl der Unterrichtsstunden.
Bei Lehrgängen mit externen Abschlüssen erhält der Kunde bzw. die Kundin zusätzlich ein Zeugnis mit Leistungs-beurteilung.


7) Rücktritt

Die Kunden haben ein generelles Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme. Der Rücktritt ist mindestens in Textform (z.B. E-Mail) zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der ABK.
Tritt der Kunde bzw. die Kundin vom Vertrag zurück oder nimmt er/sie an dem vereinbarten Lehrgang nicht teil, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann die ABK eine angemessene Entschädigung verlangen, wenn der freie Platz nicht durch einen anderen Kunden oder eine andere Kundin besetzt werden kann.
Die ABK kann den Schaden konkret berechnen oder nach ihrer Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch nach den nachfolgend dargelegten Konditionen geltend machen:

Bei einem Rücktritt, der mindestens 3 Tage vor dem Beginn des Lehrgangs oder später erfolgt oder bei einer Nichtteilnahme ohne erklärten Rücktritt, ist eine Entschädigung i.H.v. 100 % der Lehrgangskosten zu zahlen.
Der Kunde bzw. die Kundin hat die Möglichkeit, einen geringeren Schaden konkret darzulegen.

8) Kündigung

Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum festgelegten Lehrgangsende.
a) Kündigungsrecht der Kunden
Der Vertrag kann durch den Kunden bzw. die Kundin ordentlich nach den folgenden Fristen gekündigt werden:

  • Lehrgänge, die modular aufgebaut sind: 14 Tage zum Ende eines Moduls
  • Lehrgängen mit einer Dauer von über 3 Monaten: 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate.
    Im Übrigen ist eine ordentliche Kündigung der Kunden ausgeschlossen.

Auf das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird hingewiesen.
Die Kündigung hat in Textform (z.B. E-Mail) zu erfolgen. Die Kündigung ist an das Kundencenter der ABK zu richten. Das pädagogische Personal ist nicht befugt, Kündigungen entgegen zu nehmen.

b) Kündigungsrecht der ABK
Die ABK kann den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
aa) der Kunde bzw. die Kundin trotz vorheriger Abmahnung wiederholt und gröblich gegen die Hausordnung oder gegen Weisungen bzw. Anordnungen des pädagogischen Personals verstößt.
bb) das Leistungsziel des Kunden bzw. der Kundin trotz vorheriger Abmahnung aufgrund von fortgesetzten Fehl-zeiten oder anderen Gründen nach Beurteilung des jeweiligen Dozenten nachhaltig gefährdet ist.


9) Ausschluss vom Unterricht

Die ABK hat das Recht, den Kunden bzw. die Kundin aus wichtigem Grund von der weiteren Teilnahme am Unter-richt mit sofortiger Wirkung vorübergehend auszuschließen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde bzw. die Kundin gegen die Hausordnung verstößt oder den Unterricht nachhaltig stört. Das Kün-digungsrecht der ABK nach § 8 lit. b) bleibt unberührt.


10) Absage und Änderung von Lehrgängen

Die ABK behält sich vor, Lehrgänge aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat – bspw. ein kurzfristiger Ausfall des Dozenten oder das Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl – abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde bzw. die Kundin wird so rechtzeitig wie möglich informiert und erhält ein außerordentliches Kündigungsrecht. Be-reits gezahlte Lehrgangskosten werden erstattet.
Die ABK behält sich weiterhin vor, den Umständen erforderliche Änderungen am Programm vorzunehmen sowie Dozenten im Krankheitsfall auszuwechseln, ohne dass sie dabei die wesentliche Beschaffenheit des jeweiligen Lehr-gangs verändert. Bleibt der Gesamtzuschnitt des Lehrgangs gleich, so ist der Kunde bzw. die Kundin nicht berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag, zur Minderung des Entgelts oder zur Forderung von Schadensersatz.


11) Lehrgangsunterbrechung und -urlaub

Lehrgänge können durch Urlaub unterbrochen werden.
Bei Lehrgängen bis zu 6 Monaten besteht kein Anspruch auf Urlaub. Abweichungen sind im Einzelfall möglich. Der Umfang und die zeitliche Lage des Urlaubs werden im Lehrgangsplan bekannt gegeben.


12) Datenerhebung, Datenschutz

Die ABK verarbeitet im Interesse einer bedarfsorientierten Angebotsqualität die für die Vertragserfüllung notwendi-gen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. der Kundin. Dabei beachtet die ABK uneingeschränkt die Vor-schriften zum Schutz dieser Daten insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Nach den Art. 13 und 14 der DS-GVO ist die ABK verpflichtet, den Kunden bzw. die Kundin über die Einzelheiten der Datenverarbeitung und der hierbei zustehenden Rechte zu informieren. Diese Informationen werden dem Kun-den bzw. der Kundin mit dem Teilnahmevertrag bzw. der Anmeldebestätigung ausgehändigt.


13) Haftung

Die ABK haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertrags-zwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), wird die Haftung auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden beschränkt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
Bei Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen ist die Haftung ausgeschlossen.
Gegen Unfälle ist der Kunde bzw. die Kundin im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der ABK versichert, soweit nicht eine andere gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zuständig ist.


14) Urheberrecht

Die ABK behält sich sämtliche Urheberrechte an den Unterlagen der Lehrgänge ausdrücklich vor. Kein Teil der Unterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der ABK reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder zur öffentli-chen Wiedergabe genutzt werden.


15) Schlussbestimmungen

Soweit Besonderheiten des Qualifizierungsverhältnisses durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich geregelt sind, gel-ten die gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsgrundsätze.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

ABK QMS 20250213