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Fortbildung

Aufzugswärter*innen / Befähigte Person für Aufzüge (Befreiung von Personen)

  • Campus Eilbek
Selbstzahler
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26.07.2024 26.07 Anmeldung ab sofort möglich
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Hintergrund

Aufzugwärter*innen sind besonders unterwiesene Personen, die von ihrem Arbeitgeber beauftragt sind, u.a. in Notfällen Personen aus Personenaufnahmemitteln (u.a. Aufzüge) zu befreien.

Arbeitgeber, die eine Aufzugsanlage zur Verfügung stellen, müssen dafür sorgen, dass die Befreiung eingeschlossener Personen zu jeder Zeit und in möglichst kurzer Zeit vorgenommen werden kann.

(Quelle: TRBS 3121, Ausgabe: Oktober2018, GMBl 2018 S. 942[Nr. 49])

In der begleitend geltenden „Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossen sein in Personenaufnahmemitteln“ heißt es:

„… Es muss ein Alarm-und Befreiungsplan aufgestellt werden. Anhand der Festlegungen sind die Hilfeleistenden regelmäßig zu unterweisen und es sind entsprechende Übungen durchzuführen. Ist vorgesehen, dass außerbetriebliche Hilfskräfte, z.B. Feuerwehren und Rettungsdienste, in die Hilfemaßnahmen einbezogen werden, so sind diese an praktischen Übungen zu beteiligen. …“

(Quelle: TRBS 2181 Ausgabe: Januar 2007 GMBl 2007 S. 330 [Nr. 15] (23.03.2007) Änderungen: GMBl 2019 S.310 [Nr.13–16])

Unterweisung und Übungen sind zu dokumentieren.

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen von Arbeitgebern, die Aufzugsanlagen zur Verfügung stellen sowie von Bewachungsunternehmen / des Werkschutzes, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als besonders unterwiesene Person tätig werden sollen, wie z.B.:

  • Interventionskraft / Alarmverfolgung
  • Alarm- und Revierfahrer*innen
  • Streifenfahrer*innen
  • Empfangsmitarbeiter*innen
Inhalte

  • Aufgaben und Pflichten des Betreibers von Aufzugsanlagen
  • Aufzugsanlagen für Güter- und Personenbeförderung
  • Sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person für Aufzüge nach BetrSichV, TRBS 2181 und 3121
  • Aufzugsbauarten und besondere Aufgaben der Befähigten Person (Aufzugswärter)
  • Befreiung von Personen
  • Verhalten bei Störungen
Dauer

  • Dauer 1 Tag
  • Inhouseschulungen auf Anfrage
  • Die theoretische Schulung ersetzt nicht die Einweisung am jeweiligen Aufzug vor Ort

Voraussetzungen

  • Keine besonderen Voraussetzungen

  • Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
  • Ortsfeste Feuerlöschanlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Instandhaltung
  • Löschwasserrückhaltung
Häufige
Fragen:
Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein wird Dir durch das Jobcenter oder die Agentur der Arbeit ausgestellt. Spreche gerne mit Deinem Sachbearbeiter.
Wann bekomme ich einen Bildungsgutschein?
Einen Bildungsgutschein erhältst Du, wenn eine Maßnahme notwendig ist
- um die Arbeitslosigkeit zu beenden,
- wenn einer drohenden Arbeitslosigkeit vorgebeugt werden kann oder,
- ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

Außerdem wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitslosen anerkannt, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen.

Der Erwerb von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Rechnen und Informations- und Kommunikationstechnologien (z.B. MS Office) kann gefördert werden, wenn die Fähigkeiten erforderlich sind, um erfolgreich an einer abschlussbezogenen Aus- oder Weiterbildung teilnehmen zu können.
Auf die Finanzierung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.
Was ist, wenn ich noch keinen Bildungsgutschein habe oder Unterstützung benötige?
Gerne kannst Du vorab eine freie Testung bei uns machen oder an einer unserer Infoveranstaltungen teilnehmen, um eine Bildungsempfehlung für Deinen Sachbearbeiter zu bekommen.

Die Infoveranstaltung ist jeden Mittwoch um 14.00 Uhr im:
Campus Eilbek
Hammer Steindamm 42
22089 Hamburg
Wie melde ich mich an?
Sobald Du einen Bildungsgutschein erhalten hast wende Dich an uns.

Wenn Du lieber persönlich mit uns sprechen möchten findest Du uns hier:
Campus Eilbek
Hammer Steindamm 40-44
1. OG
22089 Hamburg
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 09:00-13:00 Uhr
Wie lerne ich bei euch?
Alle unsere Dozent:innen wissen genau wie der Unterricht zielgerichtet und verständlich gestaltet sein muss. Denn sie sind direkt aus der Praxis und arbeiten erfolgreich in ihren Spezialgebieten. Daher können wir dir einen Unterricht garantieren der konsequent praxisorientiert ausgerichtet ist. Außerdem arbeiten wir mit Dozent:innen zusammen die selber aktiv in Prüfungsausschüssen sind und dich genau auf deine Prüfungen vorbereiten können.

Du möchtest noch mehr wissen?
Dann findest Du hier noch weitere Informationsmöglichkeiten:
26.07.2024 Anmeldung ab sofort möglich
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Deine Ansprechperson
Stephanie Lischke
Koordinatorin Fortbildungsbereich
+494021112135 stephanie.lischke@abk-hamburg.de
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    Gute Gründe für eine Fortbildung bei der ABK:
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    • Qualifizierte Mitarbeitende
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