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Weiterbildungsgeld

An wen richtet sich das Angebot?

Das Angebot richtet sich an Menschen ohne Berufsausbildung, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen und eine von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter geförderte Weiterbildung aufnehmen.

Wie und ab wann bekomme ich Weiterbildungsgeld?

Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, wird dabei ab dem 01.07.2023 intensiver unterstützt. Du erhältst 75,- Euro Bürgergeldbonus pro Monat, wenn Du an einer Weiterbildung teilnimmst, die keinen konkreten Berufsabschluss zum Ziel hat. Du erhältst 150,- Euro monatlich, wenn Du an einer Weiterbildung teilnimmst, die zu einem Berufsabschluss führt.

In den Branchen Handwerk, Pflege, Gesundheit und Erziehung gibt es eine Sonderregelung: Dort erhältst Du für eine abschlussorientierte Weiterbildung 400,- Euro pro Monat. Bei Alleinerziehenden ist eine Förderung unabhängig von der Branche möglich.

Wir bereiten Dich individuell auf deine Weiterbildung oder Umschulung vor!

Mit unseren Kursen Fit für Umschulung und Fortbildung oder der Eignungstestung für Fortbildung, Ausbildung & Umschulung haben wir das richtige Angebot für Dich!

Wer beantwortet mir meine Fragen?

Bitte wende Dich bei Fragen an deinen zuständigen Arbeitsvermittler (w/m/d).